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Für Rechtssicherheit, Treu und Glauben

8. März 2023 – Die Mitte Beromünster bleibt bei ihrem klaren Nein zur Gemeindeinitiative. Es widerspricht den Grundsätzen der Rechtssicherheit sowie Treu und Glauben, wenn nach dem Aufstellen der Bauprofile darüber diskutiert wird, ob eine Einzonung sinnvoll war oder nicht.

Seit dem ersten Zonenplan, also seit fast 50 Jahren ist das betroffene Gebiet grossmehrheitlich der Bauzone zugewiesen. Das wurde von den Stimmberechtigten mehrfach im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen bestätigt. Die Bauzoneneigenschaft wurde in all den Jahren nie ernsthaft in Frage gestellt. Es gab keinerlei Bestrebungen, eine Aus- oder Umzonung vorzunehmen – auch von den Initianten nicht.

Über 10 Jahre wurde an einem Gestaltungsplan gearbeitet, bis ein solcher Ende 2021 in Rechtskraft erwuchs. Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz bezwecken Gestaltungspläne namentlich die Festlegung massgeblicher Elemente einer Überbauung und des Konzepts für die Erschliessungs- und Gemeinschaftsanlagen sowie die Ausscheidung des im öffentlichen Interesse nicht zu überbauenden Gebietes. Mithin befassten sich Bauherrschaft und Behörden eben gerade mit dem in der Initiative beanspruchten öffentlichen Interesse. Die letzte Fassung des Gestaltungsplanes wurde nicht angefochten – auch von den Initianten nicht.

Nun, wo die Bauprofile stehen, wollen die Initianten die geltenden Grundlagen ändern und die planerischen Arbeiten dem Mülleimer zuführen – am liebsten entschädigungslos. Wir sind überzeugt, dass sich Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können müssen, dass Spielregeln nicht kurz vor Schluss geändert werden. Das gilt erst recht, wenn die Spielregeln in mehreren, aufwändigen und demokratisch legitimierten Prozessen entstanden sind. Es kann da auch niemand ernsthaft von einem Schnellschuss sprechen.

Es ist aber nicht nur die Rechtssicherheit betroffen, sondern auch der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Private haben einen Anspruch, in ihrem berechtigten Vertrauen auf behördliche Zusicherungen geschützt zu werden. Es gibt keinen sachlichen Grund, aufgrund der Gemeindeinitiative plötzlich einen völlig anderen Standpunkt einzunehmen, als dies im Rahmen der früheren Ortsplanungsrevisionen der Fall war. Ein solch widersprüchliches Verhalten lehnen wir ab. All die Diskussionen im Hinblick auf die Abstimmung haben an unserer einhelligen Ablehnung der Gemeindeinitiative nichts geändert.

Für den Vorstand Die Mitte Beromünster

Martin Schlegel, Präsident

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