Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Nein zur Initiative «Grün- und Freihaltezone Schlössli Höchi»

Die Argumente für ein Klares Nein am 12. März

NEIN zur Vernichtung von Steuermillionen

Bei einer Annahme der Initiative zur Auszonung der Schlössli Höchi müsste die Gemeinde Beromünster als Entschädigung für die willkürliche Auszonung eine Zahlung in Millionenhöhe leisten. Nur schon der Verkehrswert der acht Einfamilienhausparzellen, welche durch die Auszonung verlorengingen, bewegt sich im hohen Millionenbereich. Eine derartige Verschwendung von Steuergeldern, welche zudem ein Loch in die Gemeindekasse reissen würde, dürfen der Gemeinderat und die Stimmberechtigten nicht zulassen. Anstatt Steuergelder zu verschwenden und Steuersubstrat zu vernichten, muss Beromünster zusätzliche Steuern einnehmen. Bei einer Überbauung des Schlösslihangs fliessen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern und nach dem Einzug der Bewohner auch Einkommens- und Vermögenssteuern in die Gemeindekasse.

NEIN zur Gefahr einer Steuererhöhung

Die Annahme der Initiative würde für den Finanzhaushalt der Gemeinde Beromünster grosse Unsicherheit auslösen. Die fällige hohe Millionenzahlung der Gemeinde könnte eine Steuererhöhung notwendig machen. Sicher wäre die Realisierung von wichtiger Infrastrukturprojekte in Beromünster gefährdet– insbesondere die seit langem ersehnte Dreifachsporthalle, den Feuerwehrstützpunkt und ein neues Pflegewohnheim.

NEIN zur willkürlichen Enteignung

Anlass für die Gemeindeinitiative war die Baueingabe für den Schlösslihang. Mit einer solchen Initiative kann ein zonenkonformes Bauvorhaben nicht durch Auszonung vereitelt werden. Das ist mit einer sachgerechten und nachhaltigen Ortsplanung nicht vereinbar. Die Initiative missachtet auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Planbeständigkeit. Die Grundstücke wurden im Rahmen der kürzlich durchgeführten zweiten Etappe der Ortsplanungsrevision der speziellen Wohnzone «Schlössli/Höchi» zugewiesen. Ein erst vor Kurzem einer Bauzone zugewiesenes Grundstück, kann nicht kurz darauf einer Freihaltezone zugewiesen werden. Eine Annahme der Initiative würde zu einer materiellen, entschädigungspflichtigen Enteignung führen.

NEIN zu einem gefährlichen Präzedenzfall

Die Schenker + Schenker AG hat während mehr als 10 Jahren im guten Glauben geplant und investiert. Eine Annahme der Initiative wäre eine Einladung an alle Gruppierungen, die ein Bauprojekt torpedieren wollen, ebenfalls so eine Torschluss – Initiative zu ergreifen. Damit wird die Rechtssicherheit, die wir zu Recht in der Schweiz hochhalten, untergraben. Beromünster würde in einen langwierigen Rechtsstreit involviert und das Image der Gemeinde würde grossen Schaden erleiden.

 

Engagiere dich